Dachsanierung in Duisburg

Wenn das Dach in die Jahre gekommen ist: Neueindeckung, Dämmung, PV ab 2026

Lose Ziegel, morsche Latten, feuchte Stellen – wenn die Substanz nicht mehr trägt, ist eine Komplettsanierung wirtschaftlicher als Flickschusterei. Wir erneuern Dachstuhl, Dämmung und Eindeckung schlüsselfertig – und berücksichtigen die NRW-Solardachpflicht ab 2026 von Anfang an.

  • NRW-Solardachpflicht-konform
  • BAFA 15–20 % Zuschuss
  • Wert- und Substanzerhalt
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Wann lohnt sich eine Dachsanierung?

Eine Sanierung wird fällig, wenn mehrere Indikatoren zusammenkommen:

  • Alter über 30 Jahre – die meisten Dächer aus den 1970er- und 1980er-Jahren haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht.
  • Sichtbare Schäden – lose, verrutschte oder poröse Ziegel, sichtbare Moos- und Flechtenbildung, rostige Nägel.
  • Feuchtigkeit im Dachgeschoss – Stockflecken, muffiger Geruch, Wasserflecken an Decke oder Wänden.
  • Hohe Heizkosten – U-Wert über 0,30 W/(m²K), spürbare Wärmebrücken, Eiszapfen im Winter an der Traufe.
  • Geplante Nutzungsänderung – Dachboden soll ausgebaut werden, gleichzeitig muss die Dachhaut erneuert werden.

In Duisburg trifft das auf viele Bestände zu: Reihenhäuser in Buchholz (Baujahr 1965–1980), Siedlungshäuser in Walsum und Rheinhausen (Baujahr 1950–1970), Gründerzeit-Bauten in Mitte (Baujahr 1890–1920). Wir kennen die typischen Schadensbilder und sanieren zielgerichtet.

Was eine Komplettsanierung umfasst

Eine Dachsanierung in Duisburg umfasst im typischen Fall folgende Leistungen:

1. Bestandsaufnahme und Schadenskartierung

Wir prüfen Dachstuhl, Lattung, Unterspannbahn, Dämmung, Dachrinnen und Anschlüsse. Bei älteren Dächern gehört auch die Suche nach Schadstoffen dazu (Asbest in alten Wellplatten, PCB in Anstrichen, alte Mineralwolle). Die Bestandsaufnahme ist Voraussetzung für ein verbindliches Angebot.

2. Demontage und Entsorgung

Alte Eindeckung, Lattung, Unterspannbahn und ggf. alte Dämmung werden fachgerecht demontiert und entsorgt. Asbesthaltige Materialien werden nach TRGS 519 von einem zertifizierten Fachbetrieb ausgebaut – das ist Pflicht.

3. Dachstuhl-Ertüchtigung

Bei Bedarf ersetzen oder verstärken wir einzelne Sparren, Latten, Pfetten oder Zangen. Das ist deutlich günstiger als ein komplett neuer Dachstuhl und reicht in 80 % der Fälle aus.

4. Neue Dämmung (Aufsparren oder Kombi)

Wir bringen eine neue Aufsparren- oder Kombidämmung auf, die die BAFA-Schwelle von U ≤ 0,14 W/(m²K) sicher erreicht. Dampfbremse, Winddichtung und Konterlattung werden fachgerecht eingebaut.

5. Neue Eindeckung

Tonziegel (z. B. Braas, Creaton, Nelskamp), Betondachsteine (Braas, Eternit) oder – bei besonderen Anforderungen – Schiefer, Zink oder Prefa-Metall. Wir wählen das Material passend zu Architektur, B-Plan und Budget.

6. Dachentwässerung und Anschlüsse

Neue Dachrinnen, Fallrohre, Anschlüsse an Gauben und Dachflächenfenster. Bei Duisburger Bestand in Walsum, Homberg und Ruhrort stimmen wir die Entwässerung mit dem Hochwasser-Pumpwerk ab (Rückstausicherung).

7. PV-Anlage (Pflicht ab 2026)

Bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut greift die NRW-Solardachpflicht seit 1. Januar 2026. Wir planen die PV-Anlage von Anfang an mit – mind. 30 % der geeigneten Dachfläche, optimalerweise mit Speicher und Notstromfunktion.

NRW-Solardachpflicht ab 2026 – was Sie wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen die Solardachpflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der landesrechtlichen Solardachpflicht NRW. Die Pflicht greift, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird – also bei einer klassischen Dachsanierung.

Was genau ist zu tun?

  • Mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegen – oder die Pauschalwerte 3, 4 oder 8 kWp je nach Wohngebäudegröße erreichen.
  • Die Anlage ist vor Inbetriebnahme bei der Stadt Duisburg anzuzeigen (gebührenfrei).
  • Eine Steuer-EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch fällt für kleine Anlagen unter 30 kWp nicht an.
  • Übergangsfrist: Wer vor dem 1. Januar 2026 mit der Sanierung begonnen hat, ist nicht betroffen – aber nur, wenn der Bauantrag vor diesem Datum gestellt wurde.

Ausnahmen

Befreit sind Dächer, deren technische Eignung nicht gegeben ist (z. B. massive Verschattung durch Nachbargebäude, denkmalgeschützte Dächer, Dächer mit zu geringer Tragfähigkeit). In Duisburg-Mitte (Erhaltungssatzung „Innenstadt") ist außerdem die äußere Gestalt zu beachten – die Stadt kann PV auf der straßenzugewandten Dachseite ablehnen.

Förderung der Dachsanierung

BAFA BEG Einzelmaßnahmen

15 % auf die Dämmkosten, 20 % mit iSFP-Bonus. Förderfähige Kosten: 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (mit iSFP 60.000 €). Pflicht: Energieeffizienz-Experte eingebunden, Antrag vor Auftragsvergabe.

KfW 261 – Wohngebäude-Kredit

Wenn das Dach im Rahmen einer Komplettsanierung auf Effizienzhaus-Standard gebracht wird: bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit plus Tilgungszuschuss 5–45 %.

KfW 270 (Erneuerbare Energien – Standard)

Für die PV-Anlage selbst: zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € pro Wohneinheit. Lässt sich mit KfW 261 für die Dämmung kombinieren.

Emschergenossenschaft „10.000 Grüne Dächer"

Wenn die Sanierung mit einer Dachbegrünung kombiniert wird (z. B. bei Flachdach-Anteilen): 50 € pro m² begrünter Fläche, max. 10.000 € pro Grundstück. Duisburg liegt weitgehend im Emscher-Einzugsgebiet.

Häufige Fragen zur Dachsanierung

Muss ich jetzt eine Photovoltaikanlage installieren?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in NRW die Solardachpflicht: bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut müssen Sie mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegen – oder 3/4/8 kWp-Pauschalwerte erreichen. Wir berücksichtigen die Pflicht von Anfang an in unserer Planung und stimmen die PV-Anlage auf Ihren Dachausbau ab.

Dachsanierung in Duisburg konkret planen

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