Wie viel Förderung gibt es für Ihren Dachgeschossausbau in Duisburg?
Bewegen Sie die Schieberegler, schalten Sie die passenden Voraussetzungen ein – und sehen Sie sofort, welche Bundes- und Regionalförderung für Ihr Vorhaben greift. Inklusive BAFA, KfW 261, Emschergenossenschaft „10.000 Grüne Dächer" und Steuerbonus § 35c EStG.
Der Rechner funktioniert am besten auf Desktop und Tablet. Auf dem Smartphone scrollen Sie bitte durch die einzelnen Abschnitte.
So nutzen Sie den Förderrechner richtig
- Baukosten schätzen: Orientieren Sie sich an 1.500–3.500 € pro m² neuer Wohnfläche. Für ein 70-m²-Dachgeschoss in Duisburg rechnen Sie typischerweise mit 100.000–200.000 €.
- Anteil Dämmung justieren: Dämmung macht erfahrungsgemäß 30–60 % der Gesamtkosten aus. Nur die Dämmung ist BAFA-förderfähig.
- Voraussetzungen durchspielen: Gebäude mind. 5 Jahre alt und Energieeffizienz-Experte eingebunden – das sind die Pflichttoggles.
- iSFP-Bonus prüfen: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der BAFA-Satz von 15 % auf 20 % und die förderfähige Kostenpauschale von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.
- Emscher-Adresse prüfen: Wenn Sie im Emscher-Einzugsgebiet wohnen (in weiten Teilen Duisburgs der Fall), können Sie 50 €/m² Dachbegrünung dazu kombinieren.
Wichtige Hinweise zur Förderung
Häufige Fragen zur Förderung in Duisburg
Hat Duisburg ein eigenes kommunales Förderprogramm?
Nein. Die Stadt Duisburg bietet aktuell kein eigenes Förderprogramm für Dachdämmung oder Dachgeschossausbau bei Privatpersonen. Die Förderung läuft über die BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM), die KfW 261, die Emschergenossenschaft (Dachbegrünung) und – für Mietwohngebäude – die NRW.BANK-Wohnraumförderung. progres.nrw ist Stand Januar 2026 pausiert und wird voraussichtlich ab Februar 2026 wieder geöffnet.
Wie viel bekomme ich konkret?
Bei 60.000 € Baukosten, davon 50 % Dämmung (30.000 €), und optimalen Voraussetzungen (BAFA iSFP 20 %, KfW 261 Tilgungszuschuss 5 %) ergibt sich rechnerisch eine Förderquote von rund 22 %. Bei zusätzlicher Dachbegrünung im Emscher-Einzugsgebiet kommen 50 €/m² begrünter Fläche dazu. Den exakten Wert für Ihr Vorhaben berechnet unser Förderrechner.
Kann ich Steuerbonus und Förderung kombinieren?
Nein. § 35c EStG (Steuerbonus) und BAFA-/KfW-Zuschüsse schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Lassen Sie sich vorab von Ihrem Steuerberater und uns beraten, welche Variante wirtschaftlich sinnvoller ist.